Förderungen durch KfW und BAFA

Think Green!- Auch bei Ihrer Heizung!

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft tritt, welches festlegt, dass ab dem 1. Juli 2026 bzw. dem 1. Juli 2028 für alle neuen Heizungen ein Mindestanteil von 65% Erneuerbare Energien genutzt werden muss, abhängig von der Größe der Kommune. 

Des Weiteren werden in Deutschland ab sofort Wärmepläne erstellt, die aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können. Die Wärmepläne geben somit vor, welche Art der Wärmeversorgung genutzt werden sollte. 

Die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung ist mithilfe von Fristen festgelegt. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und möglichst kostengünstig umzusteigen, empfehlen wir Ihnen, bereits vor diesen Fristen auf eine umweltfreundliche Heizung umzusteigen, falls nicht bereits geschehen. Selbstverständlich können Sie sich trotz der gesetzlichen Vorgaben für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden. Berücksichtigen Sie jedoch die Preisentwicklung dieser Energieträger und die CO2- Abgabe, wir empfehlen Ihnen deshalb eine langfristige Kostenplanung. Außerdem sind Sie an 2029 dazu verpflichtet, steigende Anteile von grünen Brennstoffen zu nutzen da ab 2029 eine Quote für diese bei der Heizungsnutzung gilt. Ab 2029 müssen Sie also einen stufenweise ansteigenen Anteil an grünen Gas oder Öl nutzen, um den gesetzichen Anforderungen zu entsprechen.

Bei der Gasetagenheizung gibt es auch besondere Fristen, welche beachtet werden sollen. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung müssen Sie entscheiden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder dezentral erfolgen soll.

Wir raten Ihnen, sich frühzeitig über diese Aspekte zu informieren und gegebenenfalls Fachberatung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung für Ihre klimafreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Heizung zu treffen.

Heizungsmodernisierung

Heizungsmodernisierung

Sichern Sie sich attraktive staatliche Förderungen für Ihren Heizungsumstieg

Profitieren Sie von bis zu 70% Förderung beim Wechsel zu einer neuen Wärmepumpe:

  • 30% Basisförderung für alle Wärmepumpen
  • 20% Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch funktionsfähiger Heizungen wie Öl, Kohle, Gasetagen oder Nachtspeicher, unabhängig vom Alter. Für Gas- und Biomasseheizungen über 20 Jahre alt gilt der Bonus bis 2028, danach wird er jährlich reduziert.
  • 30% Einkommensbonus für selbstnutzende Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro.
  • 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel (begrenzt auf 5%).

Diese Förderungen können kombiniert werden und decken bis zu 70% der förderfähigen Kosten von maximal 30.000 Euro für die erste Wohneinheit ab.

Nutzen Sie die staatliche Unterstützung für Ihren Heizungsumstieg und machen Sie Ihre Investition besonders wirtschaftlich und umweltfreundlich. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Erneuerbare Energien

Dank einer Heizung, welche auf erneuerbaren Energien basiert, sparen Sie in Zukunft nicht nur Energiekosten, sondern zusätzlich noch Geld. Es werden zusätzliche Fördermittel für den Umstieg auf Wärmepumpe, Pelletheizung oder eine Solarthermie bereitgestellt.

Zu Beginn wird Ihre Online- Registrierung beim BAFA durch den Förderservice vorgenommen. Zusätzlich wird nach Installation und Inbetriebnahme der Verwendungsnachweis für Sie eingereicht.

Die Förderung kann von privaten Hauseigentümern, Unternehmen, Kommunen und Vereinen etc. genutzt werden. Vorausgesetzt wird nur eine Heizung, die bereits seit mindestens 2 Jahren installiert ist und fachgerecht durch einen Fachbetrieb optimiert wurde.

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Förderkredite

Für Privatpersonen gelten aktuell folgende Zuschüsse und Kredite:

  • Zuschuss Nr. 458 - Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

    • Bis zu 70 % Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden.
    • Antragsberechtigt sind derzeit selbstgenutzte Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
    • Ab Ende August 2024 auch für vermietete Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Sondereigentum.
  • Kredit Nr. 358, 359 - Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

    • Kredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden.
    • Bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit, zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung.
    • Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro.

Auch Unternehmen können von den neuen Förderungen profitieren:

Unternehmen können ebenfalls von den neuen Förderprodukten profitieren, die ab Ende August 2024 verfügbar sind:

  • Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
  • Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)

Kommunen werden ebenfalls unterstützt:

Auch kommunale Vertreterinnen und Vertreter können ab Ende August 2024 Förderanträge stellen für die Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422).

Diese Förderungen sind eine wertvolle Unterstützung auf dem Weg zu einer nachhaltigen und effizienten Heizungsanlage. Besuchen Sie unser Kundenportal oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur Antragstellung und persönlicher Beratung. Starten Sie jetzt Ihre Zukunft mit einer modernen Heizung, die Kosten spart und die Umwelt schont.

Wir stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung!