Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt fest, dass ab dem 1. Januar 2024 das Wärmeplanungsgesetz in Kraft tritt, welches festlegt, dass ab dem 1. Juli 2026 bzw. dem 1. Juli 2028 für alle neuen Heizungen ein Mindestanteil von 65% Erneuerbare Energien genutzt werden muss, abhängig von der Größe der Kommune.
Des Weiteren werden in Deutschland ab sofort Wärmepläne erstellt, die aufzeigen, wo Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme genutzt werden können. Die Wärmepläne geben somit vor, welche Art der Wärmeversorgung genutzt werden sollte.
Die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung ist mithilfe von Fristen festgelegt. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen und möglichst kostengünstig umzusteigen, empfehlen wir Ihnen, bereits vor diesen Fristen auf eine umweltfreundliche Heizung umzusteigen, falls nicht bereits geschehen. Selbstverständlich können Sie sich trotz der gesetzlichen Vorgaben für eine Öl- oder Gasheizung entscheiden. Berücksichtigen Sie jedoch die Preisentwicklung dieser Energieträger und die CO2- Abgabe, wir empfehlen Ihnen deshalb eine langfristige Kostenplanung. Außerdem sind Sie an 2029 dazu verpflichtet, steigende Anteile von grünen Brennstoffen zu nutzen da ab 2029 eine Quote für diese bei der Heizungsnutzung gilt. Ab 2029 müssen Sie also einen stufenweise ansteigenen Anteil an grünen Gas oder Öl nutzen, um den gesetzichen Anforderungen zu entsprechen.
Bei der Gasetagenheizung gibt es auch besondere Fristen, welche beachtet werden sollen. Innerhalb von fünf Jahren nach dem Austausch der ersten Etagenheizung müssen Sie entscheiden, ob die Wärmeversorgung zentralisiert oder dezentral erfolgen soll.
Wir raten Ihnen, sich frühzeitig über diese Aspekte zu informieren und gegebenenfalls Fachberatung in Anspruch zu nehmen, um die richtige Entscheidung für Ihre klimafreundliche und wirtschaftlich sinnvolle Heizung zu treffen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung!